Verordnung

Ergotherapie erfolgt auf ärztliche Anordnung. Dazu benötigen Sie einen Verordnungsschein vom Facharzt (Kinderarzt) für 10 x Ergotherapie á 60 Minuten. Der Name der Ergotherapeutin muss ebenfalls auf die Verordnung geschrieben werden. Die Krankenkasse prüft somit, ob die Ergotherapeutin berechtigt ist, freiberuflich tätig zu sein.

Diesen Verordnungsschein müssen Sie bei Ihrer Krankenkasse um Bewilligung durch den Kontrollarzt einreichen. Die Bewilligung erhalten Sie in der Regel persönlich sofort, bzw. nach einigen Tagen zugesandt (per Post, Fax oder email). Mit der bewilligten Verordnung kann die Therapie beginnen.

Nach 10 Einheiten Ergotherapie reichen Sie den bewilligten Verordnungsschein und die Honorarnote der Ergotherapeutin bei Ihrer Krankenkasse ein und ersuchen um Kostenrückerstattung.

Bitte erfragen Sie den aktuellen Betrag der Rückerstattung bei Ihrer Krankenkassa. Viele private Zusatzversicherungen übernehmen oft den Rest.

ÖGK ca.  € 60,-

BVAEB ca. € 62,-

SVS ca.  € 68,-

(Angaben ohne Gewähr. Stand 2024)